sanitaetsdienst-header.jpg Foto: F. Weingardt / DRK e.V.

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Sanitätsdienst - schnelle Hilfe bei Veranstaltungen

Bereitschaftsleiter Alexander Mack

Ansprechpartner

Herr
Alexander Mack alexander.mack@drk-sha.de Steinbacher Str. 27
74523 Schwäbisch Hall


Ob Rockkonzert, Fußballspiel, Karnevalsumzug oder Straßenfest – wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es viele kleine und größere Notfälle. Ob ein Kind das Knie aufschürft, ein begeisterter Fan ohnmächtig wird oder einem Läufer beim Marathon die Luft ausgeht – der Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes leistet schnelle Hilfe.

Unsere Einsatzkräfte sorgen für die schnelle und kompetente Versorgung bei Verletzungen und Erkrankungen. Falls notwendig, koordinieren sie auch den Transport ins Krankenhaus. Meist sind es aber nicht die spektakulären Notfälle, die bei den Veranstaltungen auftreten. Es überwiegen kleinere Blessuren und Beschwerden bei denen dann die Unterstützung durch das Deutsche Rote Kreuz notwendig ist. 

So arbeiten die Einsatzkräfte oftmals unbemerkt im Hintergrund. Trotzdem sind sie stets auf Notfälle und größere Unfälle gefasst und eingerichtet.

Die freiwilligen Helfer werden sorgfältig ausgebildet und werden für ihre Einsätze angemessen ausgerüstet. Mit unserem Qualitätsmanagementsystem garantieren wir eine hohe Qualität bei unseren Sanitätsdiensten, angefangen von der Beratung bis zur Durchführung.

Wann ist ein Sanitätsdienst erforderlich?

Ob ein Sanitätsdienst für Ihre Veranstaltung zwingend erforderlich ist, erfahren Sie in der Regel von der zuständigen Genehmigungsbehörde. Aber auch darüber hinaus kann ein Sanitätsdienst zur Absicherung Ihrer Veranstaltung sinnvoll sein, selbst bei kleinen Veranstaltungen. Ihre Teilnehmer sind im Notfall gut aufgehoben und Sie können sich ganz auf die Organisation und den Ablauf Ihrer Veranstaltung konzentrieren.

Die Anzahl der zum Einsatz kommenden Kräfte sowie der Umfang des Sanitätsdienstes richten sich nach verschiedenen Kriterien. Ausschlaggebend ist die Anzahl der erwarteten Besucher, aber auch die Art der Veranstaltung, der Veranstaltungsort und sonstige Gefahrenquellen werden einbezogen.

Was kostet Sie als Veranstalter ein Sanitätsdienst?

Fußgruppe beim Straßenfest

Unsere ehrenamtliche Arbeit wird nicht durch öffentliche Gelder finanziert. Die Kosten unserer Dienstleistungen werden vollständig aus eigenen Mitteln gedeckt. Für den Sanitätsdienst berechnen wir daher eine Aufwandsentschädigung. Fordern Sie ein persönliches Angebot bei uns an! Unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen für Sanitätsdienste finden Sie hier.

Online-Anforderung eines Sanitätsdienstes

Mit nachfolgendem Formular fordern Sie online einen Sanitätsdienst für Ihre Veranstaltung an. Füllen Sie einfach das Formular mit den Daten zu Ihrer Veranstaltung aus. Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen für den Sanitätsdienst der DRK Bereitschaft Schwäbisch Hall.

Neukunden drucken das Formular zusätzlich aus und lassen uns die unterschriebene Anforderung per Post zukommen. Unsere Stammkunden können hierauf verzichten.

Wir prüfen Ihre Anforderung nach Eingang und legen dann ggf. nach Rücksprache mit Ihnen den Umfang und die Ausstattung des Sanitätsdienstes fest. Dann bestätigen wir Ihnen die Übernahme und den Umfang des Sanitätsdienstes schriftlich. Ein Vertrag über die Durchführung des Sanitätsdienstes kommt erst nach unserer Bestätigung zustande. Bitte beachten Sie, dass uns die Einsatzanforderung spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung vorliegen sollte.

Weitere Hinweise:

  • Die Anzahl der Einsatzkräfte richtet sich nach Art der Veranstaltung, Besucherzahl und möglichen Gefahren. Es kommen immer mindestens 2 Einsatzkräfte zum Einsatz. Ggf. passen wir die Anzahl der Einsatzkräfte nach Rücksprache mit Ihnen an.
  • Einsatzfahrzeuge kommen dann zum Einsatz, wenn keine Räumlichkeiten zur Behandlung vorhanden sind, oder entsprechende Ausrüstung benötigt wird. Wir informieren Sie, wenn wir den Einsatz eines Fahrzeugs für erforderlich halten.
  • Bei Veranstaltungen mit großen Flächen ist es sinnvoll, wenn die Einsatzkräfte per Mobiltelefon erreichbar sind. Diese Option kann mit angefordert werden. Entsprechend der Verfügbarkeit teilen wir Ihnen mit der Bestätigung die Rufnummer der Einsatzkräfte mit.
  • Aufgrund unserer regionalen Zuständigkeiten behalten wir uns vor, die Sanitätsdienste an die jeweils örtliche Bereitschaft weiterzugeben. Unsere eigene Zuständigkeit umfasst die Stadt Schwäbisch Hall mit Teilorten, die Gemeinden Michelfeld, Rosengarten und Michelbach/Bilz.

Sie haben weitere Fragen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Zum Anforderungsformular hier klicken: Link